ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR GLASPRODUKTE
Die Tabelle zeigt den Garantieumfang für einzelne von Glassio angebotene Produkttypen.
Produkt | Garantieumfang | Standard | Kommentare |
Isolierglas | 2 Jahre Garantie auf Dichtheit | PN-EN 1279* | *bis zur Einführung der CE-Kennzeichnung gemäß der Norm PN-B13079 |
Mehrschichtglas (laminiert) | 2 Jahre Garantie auf die Aufrechterhaltung der Haftung (mit Ausnahme des Randstreifens 50 mm breit ab Lochrand) | PN-EN 12543 | *Bei der Installation in einer sehr feuchten Umgebung beträgt die Breite des Streifens, die nicht von der Garantie abgedeckt wird, 100 mm |
Gehärtetes Glas (ESG) | 2 Jahre Garantie auf Glasparameter hinsichtlich Sicherheit – Defragmentierung, mechanische Festigkeit | PN-EN 12150 | |
Gehärtetes emailliertes Glas | 2 Jahre Garantie auf die mechanische Festigkeit des Emails | PN-EN 12150 | *gilt nicht für Brillen mit Anti-Rutsch-Beschichtung |
Allgemeine Gedanken:
1. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Produkte, die bestimmungsgemäß im Hoch- und Tiefbau eingesetzt werden und deren Einbau nach den Grundsätzen fachgerechter Montage (siehe allgemeine Empfehlungen) erfolgt ist.
2. Die Gewährleistung beginnt mit der Lieferung des Glases /der Montage beim Käufer.
3. Sämtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung/Montage zu rügen.
4. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Produkte bearbeitet, verändert, beschädigt oder unsachgemäß gelagert oder eingebaut wurden.
5. Die Haftung von Glassio im Rahmen der Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die Lieferung von Produkten, die gemäß den Standards hergestellt wurden, anstelle der ursprünglichen Lieferung in Polen, unter Ausschluss aller anderen Kosten. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Montage der gemäß individuellem Angebot bestellten Ware.
6. Abweichungen von den vorstehenden Regeln bedürfen der schriftlichen Absprache mit Glassio.
7. Die in der Tabelle aufgeführten Normen liegen zur Einsichtnahme am Firmensitz auf.