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Beurteilung der visuellen Qualität von Glasprodukten

Glasprodukte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle.

Die Richtlinie gilt in begrenztem Umfang für Sonderisoliergläser, wie z. B. Isolierglas mit Sprossen, Panzerglas und Brandschutzverglasung.

Bei der Beurteilung von eingebautem Glas sollte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass neben der optischen Qualität auch wichtige Eigenschaften des Produkts zur Erfüllung seiner Funktion berücksichtigt werden sollten.

Zulässige Glasfehler im Sichtfeld (mit Ausnahme des 20 mm breiten Randstreifens des Produkts).

Im Randbereich sind Glasmasseverluste bis zu 5 mm und eine Dicke bis zu 10 % der Nennglasdicke zulässig. Glasecken können zusätzliche Maßabweichungen von +/- 20 mm aufweisen.

*Punktfehler kleiner als 0,5 mm werden nicht berücksichtigt. Fehler von 0,5–1,0 mm können nicht in einer Anhäufung auftreten, d. h. mindestens vier Fehler im Abstand von bis zu 200 mm voneinander (bei Doppelglas).

** Haarkratzer werden nicht berücksichtigt.

Die Beurteilung der visuellen Qualität von Glasprodukten erfolgt gemäß der Beschreibung in den Normen PN-EN ISO 12 543-6, PN-EN 1096, PN EN 1086-1.

Bei der Untersuchung werden Mängel berücksichtigt, die bei Produkten mit beschichtetem Glas aus einer Entfernung von 300 cm und bei anderen Glasprodukten (Gläsern) aus einer Entfernung von 200 cm vor dem Hintergrund eines mattgrauen Bildschirms bei normalen Lichtverhältnissen sichtbar sind Konto.